im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

Bitte beachten Sie ...

DVag / RDL

Bei den Veranstaltungen der Art "DVag" und "RDL" handelt es sich um Dienstliche Veranstaltungen bzw. Reservistendienstleistung der Bundeswehr, für die bestimmte Teilnahmevoraussetzungen und auch Anmeldefristen bestehen.

  • Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist nur mit einer Zuziehung oder Einladung, die Ihnen durch die Bundeswehr zugesandt wird, möglich.
  • Die zugezogenen Teilnehmer stehen hier außerdem in einem Dienstverhältnis als Soldat bei der Bundeswehr.

VVag / VVag UTE

Bei Verbandsveranstaltungen (VVag) und Verbandsveranstaltungen mit Uniformtrageerlaubnis (VVag UTE) des Reservistenverbandes wird nach Ihrer Anmeldung keine gesonderte Einladung mehr versandt.

Zuziehungen gibt es nur bei DVag!

Im Falle einer  VVag UTE ist in jedem Fall die Einladung und ggf. Ihre allgemeine Uniformtrageerlaubnis mitzuführen.

Meldeschluss

Für alle Veranstaltungen, bei denen ein Meldeschluss angegeben ist, weisen wir darauf hin, dass dieser unbedingt eingehalten werden muss.

  • Bei einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen muss leider eine Absage der Veranstaltung erfolgen
    (diese wird natürlich nur denjenigen übermittelt, die sich auch angemeldet haben).
  • Weiterhin empfehlen wir Ihnen, sich immer rechtzeitig anzumelden, da bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der zuständigen Geschäftsstelle maßgebend ist.

Absage der Teilnahme

Sollten Sie einmal an der Teilnahme an einer Veranstaltung verhindert sein, richten Sie bitte Ihre Absage rechtzeitig bzw. unverzüglich 
bei

  • DVag / RDL

an die zuziehende bzw. einladende Dienststelle der Bundeswehr
(siehe Zuziehung / Einladung)

  • VVag / VVag UTE

an die einladende Geschäftsstelle bzw. Verbandsgliederung
(siehe Einladung / Ausschreibung)

Absage einer Veranstaltung

Es kann vorkommen, dass eine Veranstaltung aus dienstlichen oder anderen Gründen (z.B. ungenügende Anzahl von Anmeldungen usw.) abgesagt werden muss.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitteilung über die Absage einer Veranstaltung nur an die für die betroffene Veranstaltung angemeldeten Personen erfolgt.

Anmeldung zu Veranstaltungen

  • Den Meldebogen für VVag / DVag finden Sie in unserem Terminkalender bei der jeweiligen Veranstaltung.
    • Ein Blanko-Meldebogen für VVag steht Ihnen im WORD- und PDF-Format zur Verfügung.
      Dieser darf nicht für die Anmeldung zu DVag verwendet werden!
    • Für DVag-Anmeldungen ist der Meldebogen der Bundeswehr zu verwenden.

Anwesenheitslisten

Für alle Verbandsveranstaltungen (RK-Abend, RAG-Schießen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) ist aus versicherungstechnischen Gründen und als Tätigkeitsnachweis zwingend eine Teilnehmer- bzw. Anwesenheitsliste zu führen.

Den Vordruck hierzu finden Sie hier.

Teilnahme an Veranstaltungen DVag / VVag

Die Kreisgruppe Mfr-Ost ist immer bestrebt, seinen Reservisten und Mitgliedern, ein vielfältiges, abwechslungsreiches Programm anzubieten.

  • Der erste Punkt ist die Anmeldung.

Je mehr, desto besser.

  • Der zweite Punkt ist die Teilnahme.

Wenn alle kommen, ist es noch besser.

  • Der dritte Punkt ist die Nichtteilname nach Anmeldung.

Aus gegebener Veranlassung wird es für nicht gut empfunden, wenn die angemeldeten Teilnehmer (ohne Abmeldung) nicht erscheinen. Das kann es nicht sein!
Dies ist für den Veranstalter, Durchführenden, Unterstützer und restlichen Teilnehmern „frustrierend“.
Diese Vorgehensweise ist für die „Außenwirkung“ unserer freiwilligen Reservistenarbeit nicht dienlich und hinnehmbar.

Um Beachtung und ggf. Änderung der „Anmelde- / Abmeldedisziplin“ wird gebeten.

Information zu Veranstaltungen DVag / VVag

In vergangener Zeit wurde immer wieder festgestellt, dass die Anmeldetermine von den Kameraden erheblich überschritten worden sind.

Dieser „Meldeschluss“ ist aus organisatorischen und zeitlichen Gründen unbedingt einzuhalten.

In der Regel ist eine Anmeldezeit von 4 Wochen vorgesehen.

Eine spätere Anmeldung wird zukünftig nicht mehr berücksichtigt und deshalb zurückgewiesen.

Ebenso ist es Voraussetzung, dass die Datenschutzerklärung und Erfassungsbeleg für die Datenbank (EVARes) beim zuständigen FwRes rechtzeitig vorliegen muss.

Liegt keine Erklärung vor, kann auch keine Zuziehung / Einladung erstellt werden.

Einkleidungsanträge müssen ebenfalls rechtzeitig gestellt werden. Die erstmalige Teilnahme an einer DVag / VVagUTE (nicht Schießen HaWaBw) kann auch in Zivil erfolgen.

Die entsprechenden Anträge (in neuer Form) wurden bereits versendet.

Anfragen zu Stand von Einkleidungen, Überprüfungen, Versendung von Zuziehungen sind direkt an den zuständigen FwRes zu stellen.
Er kann Ihnen die richtige Auskunft erteilen. Die Erreichbarkeit ist bekannt.
In diesen Angelegenheiten braucht die GeschSt Roth nicht kontaktiert zu werden.

Teilnahme an Dienstlichen Veranstaltungen

Wie bereits in den letzten Informationen hingewiesen, sind wir Reservisten, bei einer Teilnahme an einer Dienstlichen Veranstaltung, im Status eines Soldaten.
Demzufolge müssen wir uns an die entsprechenden „Gepflogenheiten“ anpassen.
Dass dies nicht immer der Fall ist, kann im Einzelfall entschuldbar sein.
Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir zu diesem Zeitpunkt in einem anderen „Dienstverhältnis“ stehen. Jeder der bei der Bundeswehr gedient hat, weiß und kennt die soldatischen Ordnungen.

Es wird jeder gebeten, sich wieder auf die soldatischen Tugenden zu besinnen und auch wieder kameradschaftlicher im Umgang untereinander und miteinander zu sein.

Aufgrund von Personalwechsel im Regionalstab Nord, Nürnberg, wird es zukünftig verstärkt zur Dienstaufsicht kommen.
In einigen Fällen war dies in der vergangen Zeit der Fall.
Die festgestellten Mängel wurden angesprochen und abgestellt.
Dies fängt bei der Anzugsordnung an und hört bei Verhalten innerhalb der Standortschießanlage auf. 

Jeder sollte die Weisungen beachten, damit es zu keinem „Fehlverhalten“ und eventuellen gesundheitsschädlichen Auswirkungen kommt.

Lärmschutz

Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr hat eine neue Weisung zur Umsetzung der Zentralvorschrift A1-2014/0-6000 herausgegeben.
Konkret geht es dabei um den Lärmschutz.
Die Regelung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Weitere Einzelheiten hat die Bundeswehr in ihrem Reservistenportal veröffentlicht. Für die Reservistenarbeit wird darauf hingewiesen, dass

  1. die Übergangsfrist für alle Reservisten, die einer Lärmexposition unterliegen bis zum 1. Juli 2018 verlängert wurde.
  2. für alle beorderten Reservisten die Pflichtvorsorge Lärm ab dem 1. Juli 2018 durch den Beorderungstruppenteil vor einer Veranstaltung mit Lärmexposition durchzuführen ist.
  3. für alle nicht beorderten Reservisten bei einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) keine Pflichtvorsorge Lärm durchzuführen ist.
  4. für alle Reservisten, die nach Abschnitt IV SG zu einer Übung mit Lärmexposition herangezogen werden sollen, eine Pflichtvorsorge Lärm durch den Übungstruppenteil zu veranlassen ist.
  5. für alle nicht beorderten Reservisten die Möglichkeit besteht, sich freiwillig in die Nebenakte "Vorsorgekartei" des Landeskommando (LKdo) aufnehmen zu lassen
    (Das LKdo veranlasst dann die Pflichtvorsorge Lärm und verfährt dazu sinngemäß nach Punkt 3.2. dieser Weisung.)
  6. durch alle LKdo die durchgeführte Pflichtvorsorge Lärm (insbesondere der beorderten Reservisten) in der Datenbank "EVARes" nachzuweisen ist
    (Nach dem 1. Juli 2018 dürfen beorderte Reservisten ohne Pflichtvorsorge Lärm nicht mehr zu einer DVag mit Lärmexposition zugezogen werden).
  7. durch die Leitenden bei einer DVag mit Lärmexposition vor der DVag sicherzustellen ist, dass der Personenkreis unter Fürsorgegesichtspunkten mit Belehrungen / Unterweisungen über die Gefährdungen durch Lärm und die Anwendung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung während der DVag sowie mit entsprechender Dienst- und Fachaufsicht Rechnung getragen wird. Eine Kontrolle des Nachweises der Pflichtvorsorge Lärm vor Ort nicht durchgeführt wird.

Die komplette Weisung stellt die Bundeswehr hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Aufklärungsbogen Impulslärm (PDF)

Tausch von Ausstattungs- / Bekleidungsgegenständen

Bereits am 21.06.2017 wurde in der Reservisteninformation auf das nachfolgende Thema hingewiesen.

Leider hat sich in dieser Angelegenheit nicht viel verändert.
Es wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr wenig vom Umtausch Gebrauch gemacht.

Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass zukünftig nur noch mit dem (neuen) Gefechtshelm (Achtung: Dieser hat ein "Verfalldatum", ab dem er nicht mehr benutzt werden darf!), Gehörschutz (wie immer) und Schießbrille (wird bereitgestellt) geschossen werden kann.

Eine Teilnahme am Schießen ohne Gefechtshelm und Uniform ist nicht mehr möglich.

Bevor die Kameraden (trotz Zuziehung) wieder nach Hause geschickt werden, ist dieser Umtausch vorzunehmen.

Der Tausch von „Stahlhelm alt“, „abgelaufenen“ Gefechtshelmen und anderen dienstlich gelieferten Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen ist jederzeit möglich.

  • Vor dem Tausch ist jedoch der zuständige FwRes zu kontaktieren.

Wurden Reservisten bei der LH-Bekleidung bereits elektronisch erfasst, ist es leichter, zu tauschen.

Ist eine elektronische Erfassung noch nicht erfolgt, so ist die Bekleidungsstammkarte bei FwRes abzuholen, um in das „System“ aufgenommen zu werden.

  • Für den Tausch bei der LH-Bekleidung ist nach Möglichkeit ein Termin zu vereinbaren

(Aus einem Rundschreiben im Oktober 2017)

Vordruck Tätigkeits- / Ausbildungsnachweis Bw

Der Kreisgeschäftsstelle Roth ist nicht bekannt, wer welche Ausbildung bei der Bundeswehr erhalten hat.

Wenn die KrsGrp Mfr-Ost für das Jahr 2018 z.B. eine Fernmeldeausbildung anbietet, dann brauchen wir dazu ausgebildetes Personal.

Das muss der GeschSt bekannt sein, damit die entsprechende Vorbereitung anlaufen kann.

Nur Reservisten bilden Reservisten aus.
Auf die aktive Truppe kann nicht zurückgegriffen werden.

Um auch künftig eine qualifizierte Ausbildung anbieten zu können, wurde gebeten, den o.a. Vordruck zu ergänzen und an die GeschSt Roth zurück zu senden.

Leider fehlen uns von sehr, sehr vielen Kameraden diese Nachweise.

Nehmen Sie sich die Zeit und ergänzen Sie diese Daten.
Um baldige Zusendung wird gebeten.

(Aus diversen Runschschreiben im Jahr 2017)

Aus- und Weiterbildung von Leitungs- und Funktionspersonal beim Schießen mit Handwaffen Bw

Aufgrund von Weisungen, Vorschriften, absolvierten Lehrgängen bei der Bw ist es unumgänglich, dass bei dienstlichen Schießen auf der Standortschießanlage bzw. auf Übungsplätzen das Leitungs- und Funktionspersonal in die bestehenden Vorschriften eingewiesen sein muss.

Seit dem Jahr 2006 wird dies bei den entsprechenden Verwendungslehrgängen der Bw nicht mehr gelehrt.

Dies hat zur Folge, dass unsere Kameraden keine derartige Ausbildung vorweisen können.

Um auch weiterhin die angebotenen Schießen durchführen zu können, müssen diese jährlichen Unterrichtungen / Einweisungen durchgeführt werden.

Kameraden die keine dieser Unterrichtungen nachweisen können, können somit auch keine Veranstaltungen leiten bzw. unterstützen.
Dies muss unter allen Umständen verhindert werden.
Die Folgen wären verheerend.
Es könnten keine Veranstaltungen durchgeführt werden, da uns dieses Personal fehlt.

Es wird somit an alle Reservisten die Bitte herangetragen, an dieser Aus- und Weiterbildung teilzunehmen.

Die Kreisgruppe Mfr-Ost kann sich zur Zeit auf einen "sehr überschaubaren" befähigten Stamm (Offz / Uffz), die ein Schießen leiten dürfen, zurückgreifen.

Das ist zu wenig.
Diese Kameraden sollen und müssen immer wieder  in die Bresche springen.
Irgendwann ist es zu viel.
Die Kameraden haben auch ein Anrecht auf etwas mehr Freizeit.

Weiterer Hinweis:

  • Um ein Schießen vorzubereiten, bedarf es einer Vorlaufzeit von 6 - 8 Wochen.

Hier muss das Leitungspersonal namentlich stehen.

  • Es muss zu diesem Zeitpunkt der DVag-Org-Befehl geschrieben werden, die Munition angefordert werden, die Anmeldungen entgegengenommen werden und dann die Zuziehungen versendet werden.

Hier sind wir an die zeitlichen Vorgaben gebunden. - Wir können nicht anders handeln!

  • Wird dieses Verfahren nicht strikt eingehalten, wird die Veranstaltung nicht stattfinden.

Das kann nicht im Sinne der Erwartungshaltung unserer Mitglieder sein. Bitte hier sich mal Gedanken dazu machen.

Aus diesen Gründen ist es für uns wichtig vor allem alle anzusprechen, damit wir aus einem großen „Ausbilderpool“ zurückgreifen können.

Im Rahmen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit werden alle Kameraden gebeten diese angebotenen Veranstaltungen zu besuchen und für die weiteren Vorhaben zur Verfügung zu stehen - natürlich Anmeldung vorausgesetzt.

(Aus einem Rundschreiben im Mai 2017)

Nicht- / Teilnahme an Veranstaltungen - Meldedisziplin

Es kann nicht sein und es wird es auch zukünftig nicht mehr geben, das zugesagte Teilnehmer ohne rechtzeitige Rückmeldung (Absage / Nichtteilnahme wegen Grund ????), nicht an der VA teilnehmen.

Fast 50% der Zusagen wurden nicht eingehalten.

Hinter dieser VA steckt nicht nur die Vorbereitung und Organisation, sondern auch Geldmittel.

Aufgrund der Anmeldung der Verpflegung entstand ein „Schaden“ von 916,00€.

Die Verpflegung kann nicht mehr abbestellt werden und muss bezahlt werden.

Darüber machen sich die Kameraden leider keine Gedanken. Sie sollen es aber erfahren und wissen.

(Aus einem Rundschreiben im Mai 2017)

Ausweis für Reservistinnen und Reservisten

Zwischenzeitlich dürften diesbezüglich die letzten Unklarheiten beseitigt sein.

Auch im Internetauftritt der Bundeswehr finden Sie hierzu Informationen / Erläuterungen.

Vollständig ausgefüllte Anträge zu können an die Geschäftsstelle Roth gesandt werden, diese leitet die Anträge umgehend an FwRes weiter.

Bei Nachfragen wenden Sie sich direkt an FwRes.

(Aus einem Rundschreiben im April 2017)

Weitere Erläuterungen in eigener Sache:

  • Es ist auch ohne Reservistenausweis möglich, als zugezogener bzw. gemeldeter Teilnehmer zu Veranstaltungen (DVag / VVag) in die Kaserne zu gelangen.

Bringen Sie hierzu die Zuziehung / Einladung sowie Ihren Personalausweis mit.

  • Für unbeorderte Reservisten, die auch nicht z.B. als Mandatsräger im Reservistenverband häufiger in die Kaserne müssen, sollte die Beantragung gut überlegt werden, da auch seitens der Bundeswehr ein nicht ganz unerheblicher Aufwand bei der Bearbeitung des Antrags und der Ausstellung des Reservistenausweises entsteht.

Einen Reservistenausweis als "Dauereintrittskarte" für Kasernen und Liegenschaften der Bundeswehr
(z.B. für gelegentliche spontane Truppenbesuche)
und andere nicht-dienstliche Zwecke zu beantragen und zu verwenden ist nicht im Sinne der Richtlinie!!!

  • Es besteht auch teilweise noch der Irrglaube, die Bundeswehr müsse einem Reservisten, der sich als solcher ausweisen kann,  jederzeit kostenfreie Unterkunft gewähren ...

Die Bundeswehr ist auch über 60 Jahre nach ihrer Gründung noch immer eine Armee und kein kostenfreier Hotelbetrieb!!!