DVag / RDL | Bei den Veranstaltungen der Art "DVag" und "RDL" handelt es sich um Dienstliche Veranstaltungen bzw. Reservistendienstleistung der Bundeswehr, für die bestimmte Teilnahmevoraussetzungen und auch Anmeldefristen bestehen.
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VVag / VVag UTE | Bei Verbandsveranstaltungen (VVag) und Verbandsveranstaltungen mit Uniformtrageerlaubnis (VVag UTE) des Reservistenverbandes wird nach Ihrer Anmeldung keine gesonderte Einladung mehr versandt. Zuziehungen gibt es nur bei DVag! Im Falle einer VVag UTE ist in jedem Fall die Einladung und ggf. Ihre allgemeine Uniformtrageerlaubnis mitzuführen. |
Meldeschluss | Für alle Veranstaltungen, bei denen ein Meldeschluss angegeben ist, weisen wir darauf hin, dass dieser unbedingt eingehalten werden muss.
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Absage der Teilnahme | Sollten Sie einmal an der Teilnahme an einer Veranstaltung verhindert sein, richten Sie bitte Ihre Absage rechtzeitig bzw. unverzüglich
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Absage einer Veranstaltung | Es kann vorkommen, dass eine Veranstaltung aus dienstlichen oder anderen Gründen (z.B. ungenügende Anzahl von Anmeldungen usw.) abgesagt werden muss.
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Für alle Verbandsveranstaltungen (RK-Abend, RAG-Schießen, Öffentlichkeitsarbeit usw.) ist aus versicherungstechnischen Gründen und als Tätigkeitsnachweis zwingend eine Teilnehmer- bzw. Anwesenheitsliste zu führen.
Den Vordruck hierzu finden Sie hier.
Die Kreisgruppe Mfr-Ost ist immer bestrebt, seinen Reservisten und Mitgliedern, ein vielfältiges, abwechslungsreiches Programm anzubieten.
Je mehr, desto besser.
Wenn alle kommen, ist es noch besser.
Aus gegebener Veranlassung wird es für nicht gut empfunden, wenn die angemeldeten Teilnehmer (ohne Abmeldung) nicht erscheinen. Das kann es nicht sein!
Dies ist für den Veranstalter, Durchführenden, Unterstützer und restlichen Teilnehmern „frustrierend“.
Diese Vorgehensweise ist für die „Außenwirkung“ unserer freiwilligen Reservistenarbeit nicht dienlich und hinnehmbar.
Um Beachtung und ggf. Änderung der „Anmelde- / Abmeldedisziplin“ wird gebeten.
In vergangener Zeit wurde immer wieder festgestellt, dass die Anmeldetermine von den Kameraden erheblich überschritten worden sind.
Dieser „Meldeschluss“ ist aus organisatorischen und zeitlichen Gründen unbedingt einzuhalten.
In der Regel ist eine Anmeldezeit von 4 Wochen vorgesehen.
Eine spätere Anmeldung wird zukünftig nicht mehr berücksichtigt und deshalb zurückgewiesen.
Ebenso ist es Voraussetzung, dass die Datenschutzerklärung und Erfassungsbeleg für die Datenbank (EVARes) beim zuständigen FwRes rechtzeitig vorliegen muss.
Liegt keine Erklärung vor, kann auch keine Zuziehung / Einladung erstellt werden.
Einkleidungsanträge müssen ebenfalls rechtzeitig gestellt werden. Die erstmalige Teilnahme an einer DVag / VVagUTE (nicht Schießen HaWaBw) kann auch in Zivil erfolgen.
Die entsprechenden Anträge (in neuer Form) wurden bereits versendet.
Anfragen zu Stand von Einkleidungen, Überprüfungen, Versendung von Zuziehungen sind direkt an den zuständigen FwRes zu stellen.
Er kann Ihnen die richtige Auskunft erteilen. Die Erreichbarkeit ist bekannt.
In diesen Angelegenheiten braucht die GeschSt Roth nicht kontaktiert zu werden.
Wie bereits in den letzten Informationen hingewiesen, sind wir Reservisten, bei einer Teilnahme an einer Dienstlichen Veranstaltung, im Status eines Soldaten.
Demzufolge müssen wir uns an die entsprechenden „Gepflogenheiten“ anpassen.
Dass dies nicht immer der Fall ist, kann im Einzelfall entschuldbar sein.
Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir zu diesem Zeitpunkt in einem anderen „Dienstverhältnis“ stehen. Jeder der bei der Bundeswehr gedient hat, weiß und kennt die soldatischen Ordnungen.
Es wird jeder gebeten, sich wieder auf die soldatischen Tugenden zu besinnen und auch wieder kameradschaftlicher im Umgang untereinander und miteinander zu sein.
Aufgrund von Personalwechsel im Regionalstab Nord, Nürnberg, wird es zukünftig verstärkt zur Dienstaufsicht kommen.
In einigen Fällen war dies in der vergangen Zeit der Fall.
Die festgestellten Mängel wurden angesprochen und abgestellt.
Dies fängt bei der Anzugsordnung an und hört bei Verhalten innerhalb der Standortschießanlage auf.
Jeder sollte die Weisungen beachten, damit es zu keinem „Fehlverhalten“ und eventuellen gesundheitsschädlichen Auswirkungen kommt.
Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr hat eine neue Weisung zur Umsetzung der Zentralvorschrift A1-2014/0-6000 herausgegeben.
Konkret geht es dabei um den Lärmschutz.
Die Regelung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Weitere Einzelheiten hat die Bundeswehr in ihrem Reservistenportal veröffentlicht. Für die Reservistenarbeit wird darauf hingewiesen, dass
Die komplette Weisung stellt die Bundeswehr hier als PDF zum Download zur Verfügung.
Bereits am 21.06.2017 wurde in der Reservisteninformation auf das nachfolgende Thema hingewiesen.
Leider hat sich in dieser Angelegenheit nicht viel verändert.
Es wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr wenig vom Umtausch Gebrauch gemacht.
Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass zukünftig nur noch mit dem (neuen) Gefechtshelm (Achtung: Dieser hat ein "Verfalldatum", ab dem er nicht mehr benutzt werden darf!), Gehörschutz (wie immer) und Schießbrille (wird bereitgestellt) geschossen werden kann.
Eine Teilnahme am Schießen ohne Gefechtshelm und Uniform ist nicht mehr möglich.
Bevor die Kameraden (trotz Zuziehung) wieder nach Hause geschickt werden, ist dieser Umtausch vorzunehmen.
Der Tausch von „Stahlhelm alt“, „abgelaufenen“ Gefechtshelmen und anderen dienstlich gelieferten Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen ist jederzeit möglich.
Wurden Reservisten bei der LH-Bekleidung bereits elektronisch erfasst, ist es leichter, zu tauschen.
Ist eine elektronische Erfassung noch nicht erfolgt, so ist die Bekleidungsstammkarte bei FwRes abzuholen, um in das „System“ aufgenommen zu werden.
(Aus einem Rundschreiben im Oktober 2017)
Der Kreisgeschäftsstelle Roth ist nicht bekannt, wer welche Ausbildung bei der Bundeswehr erhalten hat.
Wenn die KrsGrp Mfr-Ost für das Jahr 2018 z.B. eine Fernmeldeausbildung anbietet, dann brauchen wir dazu ausgebildetes Personal.
Das muss der GeschSt bekannt sein, damit die entsprechende Vorbereitung anlaufen kann.
Nur Reservisten bilden Reservisten aus.
Auf die aktive Truppe kann nicht zurückgegriffen werden.
Um auch künftig eine qualifizierte Ausbildung anbieten zu können, wurde gebeten, den o.a. Vordruck zu ergänzen und an die GeschSt Roth zurück zu senden.
Leider fehlen uns von sehr, sehr vielen Kameraden diese Nachweise.
Nehmen Sie sich die Zeit und ergänzen Sie diese Daten.
Um baldige Zusendung wird gebeten.
(Aus diversen Runschschreiben im Jahr 2017)
Aufgrund von Weisungen, Vorschriften, absolvierten Lehrgängen bei der Bw ist es unumgänglich, dass bei dienstlichen Schießen auf der Standortschießanlage bzw. auf Übungsplätzen das Leitungs- und Funktionspersonal in die bestehenden Vorschriften eingewiesen sein muss.
Seit dem Jahr 2006 wird dies bei den entsprechenden Verwendungslehrgängen der Bw nicht mehr gelehrt.
Dies hat zur Folge, dass unsere Kameraden keine derartige Ausbildung vorweisen können.
Um auch weiterhin die angebotenen Schießen durchführen zu können, müssen diese jährlichen Unterrichtungen / Einweisungen durchgeführt werden.
Kameraden die keine dieser Unterrichtungen nachweisen können, können somit auch keine Veranstaltungen leiten bzw. unterstützen.
Dies muss unter allen Umständen verhindert werden.
Die Folgen wären verheerend.
Es könnten keine Veranstaltungen durchgeführt werden, da uns dieses Personal fehlt.
Es wird somit an alle Reservisten die Bitte herangetragen, an dieser Aus- und Weiterbildung teilzunehmen.
Die Kreisgruppe Mfr-Ost kann sich zur Zeit auf einen "sehr überschaubaren" befähigten Stamm (Offz / Uffz), die ein Schießen leiten dürfen, zurückgreifen.
Das ist zu wenig.
Diese Kameraden sollen und müssen immer wieder in die Bresche springen.
Irgendwann ist es zu viel.
Die Kameraden haben auch ein Anrecht auf etwas mehr Freizeit.
Weiterer Hinweis:
Hier muss das Leitungspersonal namentlich stehen.
Hier sind wir an die zeitlichen Vorgaben gebunden. - Wir können nicht anders handeln!
Das kann nicht im Sinne der Erwartungshaltung unserer Mitglieder sein. Bitte hier sich mal Gedanken dazu machen.
Aus diesen Gründen ist es für uns wichtig vor allem alle anzusprechen, damit wir aus einem großen „Ausbilderpool“ zurückgreifen können.
Im Rahmen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit werden alle Kameraden gebeten diese angebotenen Veranstaltungen zu besuchen und für die weiteren Vorhaben zur Verfügung zu stehen - natürlich Anmeldung vorausgesetzt.
(Aus einem Rundschreiben im Mai 2017)
Es kann nicht sein und es wird es auch zukünftig nicht mehr geben, das zugesagte Teilnehmer ohne rechtzeitige Rückmeldung (Absage / Nichtteilnahme wegen Grund ????), nicht an der VA teilnehmen.
Fast 50% der Zusagen wurden nicht eingehalten.
Hinter dieser VA steckt nicht nur die Vorbereitung und Organisation, sondern auch Geldmittel.
Aufgrund der Anmeldung der Verpflegung entstand ein „Schaden“ von 916,00€.
Die Verpflegung kann nicht mehr abbestellt werden und muss bezahlt werden.
Darüber machen sich die Kameraden leider keine Gedanken. Sie sollen es aber erfahren und wissen.
(Aus einem Rundschreiben im Mai 2017)
Zwischenzeitlich dürften diesbezüglich die letzten Unklarheiten beseitigt sein.
Auch im Internetauftritt der Bundeswehr finden Sie hierzu Informationen / Erläuterungen.
Vollständig ausgefüllte Anträge zu können an die Geschäftsstelle Roth gesandt werden, diese leitet die Anträge umgehend an FwRes weiter.
Bei Nachfragen wenden Sie sich direkt an FwRes.
(Aus einem Rundschreiben im April 2017)
Weitere Erläuterungen in eigener Sache:
Bringen Sie hierzu die Zuziehung / Einladung sowie Ihren Personalausweis mit.
Einen Reservistenausweis als "Dauereintrittskarte" für Kasernen und Liegenschaften der Bundeswehr
(z.B. für gelegentliche spontane Truppenbesuche)
und andere nicht-dienstliche Zwecke zu beantragen und zu verwenden ist nicht im Sinne der Richtlinie!!!
Die Bundeswehr ist auch über 60 Jahre nach ihrer Gründung noch immer eine Armee und kein kostenfreier Hotelbetrieb!!!