Die nachfolgenden Übersichten stellen nur eine Kurzbeschreibung der einzelnen Disziplinen dar (Stand 04/2019).
Für detaillierte Angaben zu den einzelnen Disziplinen und deren Ablauf verweisen wir auf den Wortlaut der Schießsportordnung.
Nr. | Waffe | Kennziffer Übung | Schusszahl (Probe/Wertung) Scheibenentfernung Anschlagart |
---|---|---|---|
8.2 | Halbautomatische Dienstpistole | P-D 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 25 m |
8.3 | Dienstrevolver | R-D 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 25 m |
8.4 | Halbautomatische Dienstpistole / Dienstrevolver | PR-D 1 Dreistellung | 5 Schuss Probe 25 m |
8.5 | Halbautomatische Großkaliberpistole | P-G 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 25 m |
8.6 | Großkaliberrevolver | P-G 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 25 m |
8.7 | Halbautomatische Pistole / Revolver - Praktische Disziplin | PR-P 1 Mehrdistanz | keine Probeschüsse 25 m (12 Schuss) |
8.8 | Halbautomatische KK-Pistole | P-K 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 25 m |
8.9 | KK-Revolver | R-K 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 25 m |
8.10 | Halbautomatische Dienstpistole | P-D 2 Mehrdistanz2) | keine Probeschüsse 25 m (4 Schüsse) |
... Ein ballistischer Augenschutz wird dringend empfohlen. Für Brillenträger ist eine optische Schutzbrille zugelassen. Beim Kurzwaffenschießen ist das Tragen einer für den Schießsport geeigneten Schutzbrille Pflicht.
(Nr. 328 SSpO)
Bei allen Kurzwaffendisziplinen sind Schutzbrillen mit Seiten- und Oberschutz zu tragen, um Verletzungen der Augen zu vermeiden.
(Nr. 8.1.7 SSpO)
Nr. | Waffe | Kennziffer Übung | Schusszahl (Probe/Wertung) Scheibenentfernung Anschlagart |
---|---|---|---|
9.2 | Militär-Repetiergewehr | G-RM 1 Präzision | 5 Schuss Probe 100 m |
9.3 | Militär-Repetiergewehr | G-RM 2 Dreistellung | 5 Schuss Probe 100 m |
9.4 | Repetiergewehr | G-R 1 Präzision | 5 Schuss Probe 100 m |
9.5 | Halbautomatisches Gewehr | G-H 1 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 100 m |
9.6 | Halbautomatisches Gewehr | G-H 2 Präzision und Zeitserie | 5 Schuss Probe 100 m |
9.7 | Halbautomatisches Gewehr | G-H 3 Dreistellung | 5 Schuss Probe 100 m |
9.8 | Halbautomatisches Gewehr | G-.30M1 Dreistellung | 5 Schuss Probe 25 m |
9.9 | Repetier-Zielfernrohrgewehr | G-RZF 1 Präzision | 5 Schuss Probe 300 m |
9.10 | Halbautomatisches Zielfernrohrgewehr | G-HZF 1 Präzision | 5 Schuss Probe 300 m |
9.11 | Einzellader-KK-Sportgewehr | G-EK 1 Dreistellung | 5 Schuss Probe 50 m |
9.12 | Repetier-KK-Sportgewehr | G-RK 1 Dreistellung | 5 Schuss Probe 50 m |
9.13 | Halbautomatisches KK-Sportgewehr | G-HK 1 Dreistellung | 5 Schuss Probe 50 m |
9.14 | Halbautomatisches Gewehr | G-H 4 | keine Probeschüsse 50 m (2 x 5 Schuss) |
9.15 | Halbautomatisches Gewehr | G-H 5 | keine Probeschüsse 25 m (6 Schüsse) |
9.16 | Halbautomatisches Gewehr | G-H 6 | keine Probeschüsse 200 m (10 Schüsse) |
9.17 | KK-Mehrladegewehr | G-KM 1 | Probeschüsse 5 Minuten vor Beginn der Teilübung im Anschlag liegend freihändig 50 m |
Bei Wettkämpfen ist der Schütze selbst für die Beweisführung der Dienstwaffen-Eigenschaft verantwortlich.
Anmerkung: Im Reservistenverband ist es unerheblich, ob eine Waffe in einem anderen Schießsportverband oder auch herstellerseitig als "Dienstwaffe" bezeichnet wird, da in anderen Verbänden zum Teil andere Kriterien für die Anerkennung verwendet werden bzw. Hersteller ein Waffenmodell u.a. mit den Eigenschaften einer Dienstwaffe fertigen oder gefertigt haben, dieses Modell aber in keiner Organisation geführt wird oder wurde.
Bei den so genannten "Schweden-Mauser"-Gewehren (M/96, M/38, M/41) ist zu beachten, dass die häufig an diesen Waffen angebauten Visierungen (unabhängig von der Bauart) niemals im militärischen Einsatz waren sondern hauptsächlich von Angehörigen der "Heimwehr" zum sportlichen Schießen nachgerüstet wurden.
Eine Wettkampfteilnahme mit einem solchen Gewehr bzw. einem Gewehr, das die Kriterien für ein "Militär-Repetiergewehr" G-RM 1 oder G-RM 2 nicht erfüllt, wäre nur in der Disziplin "Repetiergewehr" G-R 1 möglich.
Bei halbautomatischen Gewehren greift die Ausschluss-Regel des § 6 AWaffV:
Vom Schießsport ausgeschlossen sind alle halbautomatischen Gewehre, die das Aussehen einer vollautomatischen Kriegswaffe haben und deren verwendete Munition eine Hülsenlänge unter 40 mm hat und/oder deren Lauflänge unter 42 cm ist.
Halbautomatische Schusswaffen nach Nr. 2 Satz 1 dürfen für die entsprechenden Disziplinen dieser Schießsportordnung verwendet werden, wenn mit Feststellungsbescheid durch das BKA "keine Ausschlussgründe zum sportlichen Schießen vorliegen".
Der Nachweis des Feststellungsbescheides obliegt dem Schützen.
Diese Übung kann aufgrund der relativ geringen Energie der Munition (E0 < 1.500 Joule) auch auf Pistolenständen geschossen werden.
Die jeweilige Standzulassung ist hierbei zu beachten.
Diese Disziplin entspricht dem Wettbewerb „KK-Sportgewehr“ des DSB und ist deshalb für Vergleichswettbewerbe geeignet.