im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

Übersicht der nach der Schießsportordnung des VdRBw e.V. zugelassenen Waffen und Disziplinen

Die nachfolgenden Übersichten stellen nur eine Kurzbeschreibung der einzelnen Disziplinen dar (Stand 04/2019).
Für detaillierte Angaben zu den einzelnen Disziplinen und deren Ablauf verweisen wir auf den Wortlaut der Schießsportordnung.

Kurzwaffen-Disziplinen (Übersicht)

Nr. Waffe Kennziffer Übung Schusszahl (Probe/Wertung) Scheibenentfernung Anschlagart

8.2

Halbautomatische Dienstpistole
7,65 mm (.320) - .45 Auto

Halbautomatische Dienstpistolen, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Verbindlich ist die aktuelle DP-Liste des VdRBw.
Die Visierung besteht aus feststehendem Korn und feststehender Kimme oder aus feststehendem Korn und verstellbarer Kimme, wenn dieses der Originalausführung der Waffe entspricht.
Optische Visierungen sind nicht zulässig.

P-D 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
15 Schuss je Teilübung

25 m
stehend freihändig

8.3

Dienstrevolver
.320 - .45 LC
Dienstrevolver, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Verbindlich ist die aktuelle DR-Liste des VdRbw.
Die Visierung besteht aus feststehendem Korn und feststehender Kimme oder aus feststehendem Korn und verstellbarer Kimme, wenn dieses der Originalausführung der Waffe entspricht.
Optische Visierungen sind nicht zulässig.

R-D 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
15 Schuss je Teilübung

25 m
stehend freihändig

8.4

Halbautomatische Dienstpistole / Dienstrevolver
Pistole: 7,65 mm - .45 Auto
Revolver: .320 - .45 LC

Dienstpistolen bzw. Dienstrevolver, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Verbindlich ist die aktuelle DP-/DR-Liste des VdRBw.
Die Visierung besteht aus feststehendem Korn und feststehender Kimme oder aus feststehendem Korn und verstellbarer Kimme, wenn dieses der Originalausführung der Waffe entspricht.
Optische Visierungen sind nicht zulässig.

PR-D 1

Dreistellung

5 Schuss Probe
15 Schuss
(5 je Anschlagart)

25 m
liegend, kniend, stehend freihändig

8.5

Halbautomatische Großkaliberpistole
7,65 mm (.320) - .45 Auto
Pistolen mit beliebiger, jedoch offener Visierung.

P-G 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
15 Schuss je Teilübung

25 m
stehend freihändig

8.6

Großkaliberrevolver
.320 - .45 LC
Revolver mit beliebiger, jedoch offener Visierung.

P-G 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
15 Schuss je Teilübung

25 m
stehend freihändig

8.7

Halbautomatische Pistole / Revolver - Praktische Disziplin
Pistole: 9 mm Luger - .45 Auto
Revolver: .38 Spezial - .45 LC
Pistolen bzw. Revolver mit beliebiger, jedoch offener Visierung.
Für diese Disziplin ist eine besondere Standzulassung erforderlich.

PR-P 1

Mehrdistanz

keine Probeschüsse
30 Schuss

25 m (12 Schuss)
15 m (2 x 6 Schuss)
10 m (6 Schuss)
stehend freihändig

8.8

Halbautomatische KK-Pistole
.22 lr
Pistolen mit beliebiger, jedoch offener Visierung.

P-K 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
15 Schuss je Teilübung

25 m
stehend freihändig

8.9

KK-Revolver
.22 lr
Revolver mit beliebiger, jedoch offener Visierung.

R-K 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
15 Schuss je Teilübung

25 m
stehend freihändig

8.10

Halbautomatische Dienstpistole
7,65 mm (.320) - .45 Auto
Dienstpistolen, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind.
Verbindlich ist die aktuelle DP-Liste des VdRBw.
Die Visierung besteht aus feststehendem Korn und feststehender Kimme oder aus feststehendem Korn und verstellbarer Kimme, wenn dieses der Originalausführung der Waffe entspricht.
Optische Visierungen sind nicht zulässig.
Für diese Disziplin sind eine Einweisung, ein Holster und 3 Magazine zwingend erforderlich.

P-D 2

Mehrdistanz2)

keine Probeschüsse
16 Schuss

25 m (4 Schüsse)
20 m (6 Schüsse)
16 m (6 Schüsse)
stehend freihändig

Besondere Sicherheitsbestimmung für Kurzwaffendisziplinen

... Ein ballistischer Augenschutz wird dringend empfohlen. Für Brillenträger ist eine optische Schutzbrille zugelassen. Beim Kurzwaffenschießen ist das Tragen einer für den Schießsport geeigneten Schutzbrille Pflicht.
(Nr. 328 SSpO)

Bei allen Kurzwaffendisziplinen sind Schutzbrillen mit Seiten- und Oberschutz zu tragen, um Verletzungen der Augen zu vermeiden.
(Nr. 8.1.7 SSpO)

Langwaffen-Disziplinen (Übersicht)

Nr. Waffe Kennziffer Übung Schusszahl (Probe/Wertung) Scheibenentfernung Anschlagart

9.2

Militär-Repetiergewehr
6,5 mm – 8 mm Zentralfeuerpatronen
Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt worden sind (Entwicklungsstand bis 1945).1)
Magazinkapazität mindestens 5 Patronen.
Zugelassen sind auch Lauf und Patronenlager im Kaliber .308 Winchester, wenn alle anderen Merkmale dem Original entsprechen.
Feststehendes Korn mit oder ohne Kornschutz und verstellbarer oder feststehender Kimme.
Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, soweit der Charakter der Visierung erhalten bleibt.
Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflexionen ist erlaubt.
Handelsübliche offene Visierungen mit Feinjustierung sind erlaubt, jedoch keine Diopter jeglicher Art, sofern nicht bereits im Originalzustand angebracht.2) Auch nicht mit Steg, gleich eines Balkenkornes im Wechseltunnel, der einem Feinvisier entspricht.

G-RM 1

Präzision

5 Schuss Probe
30 Schuss
(auch 5 / 15)

100 m
liegend freihändig oder aufgelegt
(auch 200 / 250 / 300 m liegend aufgelegt)

9.3

Militär-Repetiergewehr
6,5 mm – 8 mm Zentralfeuerpatronen
Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt worden sind (Entwicklungsstand bis 1945).1)
Magazinkapazität mindestens 5 Patronen.
Zugelassen sind auch Lauf und Patronenlager im Kaliber .308 Winchester, wenn alle anderen Merkmale dem Original entsprechen.
Feststehendes Korn mit oder ohne Kornschutz und verstellbarer oder feststehender Kimme.
Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, soweit der Charakter der Visierung erhalten bleibt.
Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflexionen ist erlaubt.
Handelsübliche offene Visierungen mit Feinjustierung sind erlaubt, jedoch keine Diopter jeglicher Art, sofern nicht bereits im Originalzustand angebracht.2) Auch nicht mit Steg, gleich eines Balkenkornes im Wechseltunnel, der einem Feinvisier entspricht.

G-RM 2

Dreistellung

5 Schuss Probe
15 Schuss
(5 je Anschlagart)

100 m
liegend, kniend, stehend freihändig
(auch 150 m)

9.4

Repetiergewehr
5,56 mm – 8 mm Zentralfeuerpatronen
Alle Großkalibergewehre, die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitrotreibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind.
Magazinkapazität mindestens 5 Patronen.
Offene Visierung, Diopter Visierung ist erlaubt.2)

G-R 1

Präzision

5 Schuss Probe
30 Schuss
(auch 5 / 15)

100 m
liegend freihändig
(auch 200 / 250 / 300 m liegend aufgelegt)

9.5

Halbautomatisches Gewehr
5,56 mm – 6,4 mm Zentralfeuerpatronen
Halbautomatisches Gewehr.
Magazinkapazität maximal 10 Patronen.
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.3)
Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ohne jede Vergrößerungsmöglichkeit oder offene Visierung (feststehendes oder höhen- und seitenverstellbares Korn mit oder ohne Kornschutz, höhen- und seitenverstellbares V-/U- oder Lochkimme ohne Ringkorn)

G-H 1

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
30 Schuss je Teilübung
(auch 5 / je 15)

100 m
liegend freihändig
(auch 200 / 250 / 300 m liegend aufgelegt)

9.6

Halbautomatisches Gewehr
6,5 mm – 8 mm Zentralfeuerpatronen
Halbautomatisches Gewehr.
Magazinkapazität maximal 10 Patronen.
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.3)
Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ohne jede Vergrößerungsmöglichkeit oder offene Visierung (feststehendes oder höhen- und seitenverstellbares Korn mit oder ohne Kornschutz, höhen- und seitenverstellbares V-/U- oder Lochkimme ohne Ringkorn)

G-H 2

Präzision und Zeitserie

5 Schuss Probe
30 Schuss je Teilübung
(auch 5 / je 15)

100 m
liegend freihändig
(auch 200 / 250 / 300 m
liegend aufgelegt)

9.7

Halbautomatisches Gewehr
5,56 mm – 8 mm Zentralfeuerpatronen
Halbautomatisches Gewehr.
Magazinkapazität maximal 10 Patronen.
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.
3)
Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ohne jede Vergrößerungsmöglichkeit oder offene Visierung (feststehendes oder höhen- und seitenverstellbares Korn mit oder ohne Kornschutz, höhen- und seitenverstellbares V-/U- oder Lochkimme ohne Ringkorn)

G-H 3

Dreistellung

5 Schuss Probe
30 Schuss
(10 je Anschlagart)
(auch 5 / 15 - 5 je Anschlagart)

100 m
liegend, kniend, stehend freihändig
(auch 200 m)

9.8

Halbautomatisches Gewehr
.30 Carbine
4)
Halbautomatisches Gewehr M1 Carbine im Originalzustand.
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.3)
Originalvisierung mit oder ohne Kornbacken.
Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, soweit der Charakter der Visierung erhalten bleibt.
Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflexionen ist erlaubt.

G-.30M1

Dreistellung

5 Schuss Probe
15 Schuss
(5 je Anschlagart)

25 m
liegend, kniend, stehend freihändig
(auch 50 / 100 m)

9.9

Repetier-Zielfernrohrgewehr
5,56 mm – 8,6 mm Zentralfeuerpatronen
(.223 Remington - .338)
Repetiergewehre und Einzellader
Zielfernrohr beliebiger Bauart.

G-RZF 1

Präzision

5 Schuss Probe
20 Schuss
(auch 5 / 10)

300 m
liegend aufgelegt
(auch 250 / 200 / 100 m oder längere Distanz)

9.10

Halbautomatisches Zielfernrohrgewehr
5,56 mm – 8 mm Zentralfeuerpatronen
Halbautomatische Zielfernrohrgewehre
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.3)
Zielfernrohr beliebiger Bauart.

G-HZF 1

Präzision

5 Schuss Probe
20 Schuss
(auch 5 / 10)

300 m
liegend aufgelegt
(auch 250 / 200 / 100 m oder längere Distanz)

9.11

Einzellader-KK-Sportgewehr
.22 lr Randfeuerpatronen

Einzellader-KK-Sportgewehre ohne optische Zielhilfsmittel.5)
Visierung: Diopter oder offen

G-EK 1

Dreistellung

5 Schuss Probe
30 Schuss
(10 je Anschlagart)

50 m
liegend, stehend, kniend freihändig

9.12

Repetier-KK-Sportgewehr
.22 lr Randfeuerpatronen
Repetier-KK-Sportgewehre ohne optische Zielhilfsmittel.
Visierung: Diopter oder offen

G-RK 1

Dreistellung

5 Schuss Probe
30 Schuss
(10 je Anschlagart)

50 m
liegend, stehend, kniend freihändig
(auch 100 m mit beliebiger Visierung)

9.13

Halbautomatisches KK-Sportgewehr
.22 lr Randfeuerpatronen
Halbautomatische KK-Sportgewehre ohne optische Zielhilfsmittel.
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.3)
Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ohne Vergrößerungsmöglichkeit, Diopter oder offene Visierung

G-HK 1

Dreistellung

5 Schuss Probe
30 Schuss
(10 je Anschlagart)

50 m
liegend, stehend, kniend freihändig
(auch 100 m mit beliebiger Visierung)

9.14

Halbautomatisches Gewehr
.223 Remington und .30 Carbine
Halbautomatisches Gewehr3)
offene Visierung ohne Ringkorn, Originalvisierung bei .30 Carbine mit oder ohne Kornbacken
Zusätzliche Handgriffe sind nicht erlaubt.
Die Waffe wird mittels Gewehrriemen über der Schulter hängend und mit der Mündung etwa 45° nach unten gerichtet zwischen den Stationen und zur Trefferaufnahme mitgenommen. Sicherheitsbedingt sind Systeme, bei denen der Verschluss nicht offen arretiert werden kann, bei dieser Disziplin unzulässig.

G-H 4

keine Probeschüsse
30 Schuss

50 m (2 x 5 Schuss)
25 m (2 x 5 Schuss)
16 m (2 x 5 Schuss)
stehend freihändig

9.15

Halbautomatisches Gewehr
5,56 mm - 8 x 57 mm IS
Halbautomatisches Gewehr3)
Elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ohne jede optische Vergrößerungsmöglichkeit oder offene Visierung (höhen- und seitenverstellbar) ohne Ringkorn.
Die Waffe wird mittels Gewehrriemen über der Schulter hängend und der Mündung 45° nach unten gerichtet zwischen den Stationen und zur Trefferaufnahme mitgenommen. Sicherheitsbedingt sind Systeme, bei denen der Verschluss nicht offen arretiert werden kann, bei dieser Disziplin unzulässig.

G-H 5

keine Probeschüsse
16 Schuss

25 m (6 Schüsse)
20 m (6 Schüsse)
16 m (4 Schüsse)
stehend freihändig

9.16

Halbautomatisches Gewehr
.223 Remington - 8 x 57 mm IS
Halbautomatisches Gewehr3)
Offene (höhen- und seitenverstellbar), elektrooptische Visierung (Reflexvisier) mit max. 4-facher Vergrößerungsmöglichkeit oder Zielfernrohr mit max. vierfacher Vergrößerung.
(je nach Art der Visierung unterschiedliche Auswertung)
Zu dieser Disziplin ist ein Gewehrriemen erforderlich.

G-H 6

keine Probeschüsse
30 Schuss

200 m (10 Schüsse)
stehend angestrichen
150 m (10 Schüsse)
liegend freihändig
100 m (5 Schüsse)
stehend freihändig
100 m (5 Schüsse)
kniend freihändig

9.17

KK-Mehrladegewehr
.22 lr Randfeuerpatronen
KK-Repetiergewehre und halbautomatische KK-Sportgewehre mit einer Magazinkapazität von mindestens 5, höchstens 10 Patronen.
Die Bestimmungen des § 6 AWaffV vom 27.10.2003 sind einzuhalten.3)
offene Visierung, Diopter, elektrooptische Visierung (Reflexvisier) ohne Vergrößerung oder Zielfernrohr (nur bei 50 m)

G-KM 1

Probeschüsse 5 Minuten vor Beginn der Teilübung im Anschlag liegend freihändig
30 Schuss
(15 je Anschlagart)

50 m
liegend und stehend freihändig
oder
25 m
knieend und stehend freihändig
(kein Zielfernrohr zugelassen)

Fußnoten zu den Langwaffen-Disziplinen

  1. Bei Wettkämpfen ist der Schütze selbst für die Beweisführung der Dienstwaffen-Eigenschaft verantwortlich.
    Anmerkung: Im Reservistenverband ist es unerheblich, ob eine Waffe in einem anderen Schießsportverband oder auch herstellerseitig als "Dienstwaffe" bezeichnet wird, da in anderen Verbänden zum Teil andere Kriterien für die Anerkennung verwendet werden bzw. Hersteller ein Waffenmodell u.a. mit den Eigenschaften einer Dienstwaffe fertigen oder gefertigt haben, dieses Modell aber in keiner Organisation geführt wird oder wurde.

  2. Bei den so genannten "Schweden-Mauser"-Gewehren (M/96, M/38, M/41) ist zu beachten, dass die häufig an diesen Waffen angebauten Visierungen (unabhängig von der Bauart) niemals im militärischen Einsatz waren sondern hauptsächlich von Angehörigen der "Heimwehr" zum sportlichen Schießen nachgerüstet wurden.
    Eine Wettkampfteilnahme mit einem solchen Gewehr bzw. einem Gewehr, das die Kriterien für ein "Militär-Repetiergewehr" G-RM 1 oder G-RM 2 nicht erfüllt, wäre nur in der Disziplin "Repetiergewehr" G-R 1 möglich.

  3. Bei halbautomatischen Gewehren greift die Ausschluss-Regel des § 6 AWaffV:
    Vom Schießsport ausgeschlossen sind alle halbautomatischen Gewehre, die das Aussehen einer vollautomatischen Kriegswaffe haben und deren verwendete Munition eine Hülsenlänge unter 40 mm hat und/oder deren Lauflänge unter 42 cm ist.
    Halbautomatische Schusswaffen nach Nr. 2 Satz 1 dürfen für die entsprechenden Disziplinen dieser Schießsportordnung verwendet werden, wenn mit Feststellungsbescheid durch das BKA "keine Ausschlussgründe zum sportlichen Schießen vorliegen".
    Der Nachweis des Feststellungsbescheides obliegt dem Schützen.

  4. Diese Übung kann aufgrund der relativ geringen Energie der Munition (E0 < 1.500 Joule) auch auf Pistolenständen geschossen werden.
    Die jeweilige Standzulassung ist hierbei zu beachten.

  5. Diese Disziplin entspricht dem Wettbewerb „KK-Sportgewehr“ des DSB und ist deshalb für Vergleichswettbewerbe geeignet.