Um sicherzustellen, dass Sie immer die aktuellen Vordrucke verwenden, empfehlen wir Ihnen, diese immer direkt von der Internetseite der Landesgruppe Bayern herunterzuladen.
Hierfür haben wir für Sie zwischenzeitlich einen eigenen Bereich in unserem Internetauftritt auf der der Verbandsseite eingerichtet:
Downloads für den Schießsport
Hierzu müssen Sie beachten, dass nahezu jede Waffenbehörde eigene Antragsvordrucke für waffenrechtliche Erlaubnisse verwendet.
Die nachfolgend genannten Behörden aus dem Bereich der Bezirksgruppe Mittelfranken stellen neben den Informationen für Waffenbesitzer und die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch Vordrucke zum herunterladen bereit:
Bei den nachfolgenden Behörden können Sie entsprechende Informationen einsehen. Für das weitere Vorgehen nehmen Sie am besten Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern auf, um sich über das Antragsverfahren beraten zu lassen:
Beachten Sie dabei bitte, dass sich die Zuständigkeit
(Landratsamt) immer nach dem Wohnsitz des Antragstellers (nicht
der RAG Schießsport) richtet. Die Ordnungsämter der Kreisfreien Städte Erlangen,
Fürth, Nürnberg und Schwabach sind nur dann zuständig, wenn der Antragsteller
seinen Wohnsitz innerhalb der jeweiligen Stadt hat.
z.B.
-
Antragsteller wohnt in Zirndorf = Landkreis Fürth => zuständig ist das
Landratsamt Fürth (nicht die Stadt Fürth)
- Antragsteller wohnt in
Burgfarrnbach = Stadt Fürth => zuständig ist die Stadt Fürth (nicht das
Landratsamt)