im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

stellvertretender Landesschießsport-Verantwortlicher Bayern, Bezirksschießsport-Verantwortlicher Mittelfranken und Kreisschießsport-Verantwortlicher Mittelfranken-Ost

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Unser Vorsitzender der RK Weiherhof und RAG Schießsport Mittelfranken-Ost / Weiherhof, Gerd Silberhorn, wurde im Jahr 2011 durch den Kreisvorstand der Kreisgruppe Mittelfranken-Ost zum Kreisschießsport-Verantwortlichen, im Mai 2016 durch den Bezirksvorstand der Bezirksgruppe Mittelfranken zum Bezirksschießsport-Verantwortlichen und mit Schreiben vom 06.10.2016 durch den Landesvorstand der Landesgruppe Bayern zum stellvertretenden Landesschießsport-Verantwortlichen und in dieser Eigenschaft in Absprache mit den Landesschießsport-Verantwortlichen mit Tätigkeitsschwerpunkt Mittelfranken bestellt.

Er hat damit die waffenrechtliche Aufsicht über 29 RAG'en Schießsport mit insgesamt rund 1.500 im Reservistenverband organisierten Sportschützen in ganz Mittelfranken.

Aufgaben des Kreisschießsport-Verantwortlichen

Für die Kreisgruppen, in denen schießsportliche Aktivitäten des Reservistenverbandes stattfinden, ernennt der jeweilige Kreisvorstand im Einvernehmen mit dem Landesschießsport-Verantwortlichen den Kreisschießsport-Verantwortlichen.
Dieser handelt dem Vorstand gegenüber verantwortlich.
In waffenrechtlichen Angelegenheiten handelt er eigenverantwortlich gegenüber den Erlaubnisbehörden.

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  • Organisation und Ausrichtung von schießsportlichen Meisterschaften im Kreis sowie beratende Unterstützung bei Veranstaltungen der Untergliederungen.
  • Waffenrechtliche Aufsicht in seinem Aufgabengebiet über die Untergliederungen in seiner Kreisgruppe. Bei Feststellung von Verstößen gegen die Schießsportordnung ist er zum Ergreifen geeigneter Maßnahmen verpflichtet. Mit Unterstützung des Vorstandes seiner Ebene, ggf. des Schießsport-Verantwortlichen und des Vorstandes der nächsthöheren Ebene, bedient er sich dabei der auch sonst gültigen Regularien des Verbandes.
  • Stellungnahme zu Anträgen auf Waffenerwerb in der Beilage 3 bzw. 3A
  • Vertretung der Interessen der Schießsport treibenden Mitglieder gegenüber dem Kreisvorstand sowie der Bezirksebene im Verband und dem Bezirksschießsport-Verantwortlichen in Kooperation mit dem Kreisvorstand.
  • Verbindungsaufnahme zu den waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden in seinem Kreis.
  • Vorschlag geeigneter Prüfungsausschussvorsitzender und geeigneten Lehrpersonals für Waffensachkunde- und Schießleiterprüfungen gegenüber dem Bezirksschießsport-Verantwortlichen.
  • Organisation von Waffensachkunde- und Schießleiterlehrgängen einschließlich der dazugehörenden Prüfungen für seine Untergliederung bzw. Unterstützung bei deren Durchführung und Organisation bei Bedarf.
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Aufgaben des Bezirksschießsport-Verantwortlichen

Für die Bezirksgruppen, in denen schießsportliche Aktivitäten des Reservistenverbandes stattfinden, ernennt der jeweilige Bezirksvorstand im Einvernehmen mit dem Landesschießsport-Verantwortlichen einen Bezirksschießsport-Verantwortlichen. Dieser handelt dem Vorstand gegenüber verantwortlich. In waffenrechtlichen Angelegenheiten handelt er eigenverantwortlich gegenüber den Erlaubnisbehörden.

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  • Organisation und Ausrichtung von schießsportlichen Bezirksmeisterschaften sowie beratende Unterstützung bei Veranstaltungen der Untergliederungen.
  • Waffenrechtliche Aufsicht in seinem Aufgabengebiet über die Untergliederungen in seiner Bezirksgruppe. Bei Feststellung von Verstößen gegen die Schießsportordnung ist er zum Ergreifen geeigneter Maßnahmen verpflichtet. Mit Unterstützung des Vorstandes seiner Ebene, ggf. des Schießsport-Verantwortlichen und des Vorstandes der nächsthöheren Ebene, bedient er sich dabei der auch sonst gültigen Regularien des Verbandes.
  • Vertretung der Interessen der Schießsport treibenden Mitglieder gegenüber dem Bezirksvorstand sowie der Landesebene im Verband und dem Landesschießsport-Verantwortlichen in Kooperation mit dem Bezirksvorstand.
  • Verbindungsaufnahme zu den waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden in seinem Bezirk.
  • Vorschlag geeigneter Prüfungsausschussvorsitzender und geeigneten Lehrpersonals für Waffensachkunde- und Schießleiterprüfungen gegenüber dem Landesschießsport-Verantwortlichen.
  • Organisation von Waffensachkunde- und Schießleiterlehrgängen einschließlich der dazugehörenden Prüfungen für seine Untergliederung bzw. Unterstützung bei deren Durchführung und Organisation.
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Aufgaben des (stellvertretenden) Landesschießsport-Verantwortlichen

Der Landesschießsport-Verantwortliche und sein/e Stellvertreter werden vom Landesvorstand im Einvernehmen mit dem Bundesschießsport-Verantwortlichen ernannt und sind diesen gegenüber verantwortlich. In waffenrechtlichen Angelegenheiten handeln sie eigenverantwortlich gegenüber den Erlaubnisbehörden. Falls die Funktion des Landesschießspor-Verantwortlichen länger als 3 Monate vakant ist und der Landesvorstand keinen Nachfolger ernannt hat, kann der Bundesschießsport-Verantwortliche einen nach Nr. 212 geeigneten Schießleiter beauftragen, diese Aufgabe kommissarisch wahrzunehmen.

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  • Vertretung des Verbandes auf Landesebene in Sachen Schießsport gegenüber staatlichen Stellen und Behörden in enger Kooperation mit dem Landesvorstand des Verbandes.
  • Vertretung der Interessen der Schießsport treibenden Mitglieder gegenüber dem Landesvorstand sowie der Bundesebene im Verband und dem Bundesschießsport-Verantwortlichen in Kooperation mit dem Landesvorstand.
  • Organisation und Koordination von schießsportlichen Veranstaltungen in der Landesgruppe sowie beratende Unterstützung bei Veranstaltungen der Bezirke und Kreise.
  • Waffenrechtliche Aufsicht in seinem Aufgabengebiet über die Untergliederungen in seiner Landesgruppe (Bezirks-/Kreisgruppen). Bei Feststellung von Verstößen gegen die Schießsportordnung ist er zum Ergreifen geeigneter Maßnahmen verpflichtet. Mit Unterstützung des Vorstandes seiner Ebene, ggf. des Bundesschießsport-Verantwortlichen und des Präsidiums, bedient er sich dabei der auch sonst gültigen Regularien des Verbandes.
  • Planung und Durchführung von Tagungen sowie Weiterbildungen der Bezirks-/Kreisschießsport- Verantwortlichen zum Thema Schießsport im Verband mit Unterstützung der Landesgeschäftsstelle.
  • Benennt geeignete Prüfungsausschussvorsitzende (ggf. auf Empfehlung der Bezirks- und Kreisschießsport-Verantwortlichen) für die Abnahme von Waffensachkunde- und Schießleiterprüfungen und führt zusammen mit den Bezirks- und Kreisschießsport-Verantwortlichen die Fachaufsicht über die durchgeführten Lehrgänge.
  • Nach positiver Prüfung die Schlusszeichnung der ihm vorgelegten waffenrechtlichen Bedürfnisanträge gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 4 WaffG. Bedürfnisanträge gemäß § 14 Abs. 3 WaffG leitet er nach Prüfung mit Stellungnahme an den Bundesschießsport-Verantwortlichen weiter.
  • Führen einer jährlich (bis Ende Februar des Jahres) abgeglichenen RAG-Mitgliederliste sowie einer Liste der waffenrechtlichen Befürwortungen nach § 14 Abs. 2 und Abs. 4 WaffG aus seinem Bereich.
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Reservistenarbeitsgemeinschaften Schießsport in der Bezirksgruppe Mittelfranken

Im Bereich der Bezirksgruppe Mittelfranken des Reservistenverbandes existieren derzeit folgende genehmigte RAG'en Schießsport:

Kreisgruppe Mittelfranken-Ost Kreisgruppe Mittelfranken-Süd Kreisgruppe Mittelfranken-West
Abenberg RAG Kreisgruppe RAG Kreisgruppe
Burgthann Dinkelsbühl Ansbach
Entenberg Weißenburg Bad Windsheim
Greding Bernhardswinden
Großgeschaidt Burgoberbach-Ornbau
Hammerbach Dietenhofen
Heideck Feuchtwangen
Neunkirchen am Sand Groß-Bruck-Zell
(Großhaslach-Bruckberg-Weihenzell)
Nürnberger Land Neustadt an der Aisch
Rednitzhembach Wiedersbach
Roßtal
Schwabach
Veitsbronn
Weiherhof
Wilhermsdorf
Winkelhaid