Unser Vorsitzender der RK Weiherhof und RAG Schießsport Mittelfranken-Ost / Weiherhof, Gerd Silberhorn, wurde im Jahr 2011 durch den Kreisvorstand der Kreisgruppe Mittelfranken-Ost zum Kreisschießsport-Verantwortlichen, im Mai 2016 durch den Bezirksvorstand der Bezirksgruppe Mittelfranken zum Bezirksschießsport-Verantwortlichen und mit Schreiben vom 06.10.2016 durch den Landesvorstand der Landesgruppe Bayern zum stellvertretenden Landesschießsport-Verantwortlichen und in dieser Eigenschaft in Absprache mit den Landesschießsport-Verantwortlichen mit Tätigkeitsschwerpunkt Mittelfranken bestellt.
Er hat damit die waffenrechtliche Aufsicht über 29 RAG'en Schießsport mit insgesamt rund 1.500 im Reservistenverband organisierten Sportschützen in ganz Mittelfranken.

Für die Kreisgruppen, in denen schießsportliche Aktivitäten
des Reservistenverbandes stattfinden, ernennt der jeweilige Kreisvorstand im
Einvernehmen mit dem Landesschießsport-Verantwortlichen den
Kreisschießsport-Verantwortlichen.
Für die Bezirksgruppen, in denen schießsportliche
Aktivitäten des Reservistenverbandes stattfinden, ernennt der jeweilige
Bezirksvorstand im Einvernehmen mit dem Landesschießsport-Verantwortlichen einen
Bezirksschießsport-Verantwortlichen. Dieser handelt dem
Vorstand gegenüber verantwortlich. In waffenrechtlichen Angelegenheiten handelt
er eigenverantwortlich gegenüber den Erlaubnisbehörden.
Der Landesschießsport-Verantwortliche und sein/e
Stellvertreter werden vom Landesvorstand im Einvernehmen mit dem
Bundesschießsport-Verantwortlichen ernannt und sind diesen gegenüber
verantwortlich. In waffenrechtlichen Angelegenheiten handeln sie
eigenverantwortlich gegenüber den Erlaubnisbehörden. Falls die Funktion des
Landesschießspor-Verantwortlichen länger als 3 Monate vakant ist und der
Landesvorstand keinen Nachfolger ernannt hat, kann der
Bundesschießsport-Verantwortliche einen nach Nr. 212 geeigneten Schießleiter
beauftragen, diese Aufgabe kommissarisch wahrzunehmen.