im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

Downloadbereich Schießsport

Schießsportordnung

Die Schießsportordnung des Reservistenverbandes vom 20.07.2015 können Sie hier herunterladen.

Schießsport in der Landesgruppe Bayern

Um sicherzustellen, dass Sie immer die aktuellen Vordrucke verwenden, empfehlen wir Ihnen, diese immer direkt von der Internetseite der Landesgruppe Bayern herunterzuladen.

Der Reservistenverband hat sein Vordruckwesen im Schießsport überarbeitet. Alle Merkblätter und Vordrucke für waffenrechtliche Bedürfnisanträge sind neu gestaltet.

Künftig werden alle Vordrucke als ausfüllbare PDF-Formulare angeboten und nur noch diese dürfen verwendet werden.

Diese können mit dem kostenlosen Adobe-Reader (oder einem anderen PDF-Betrachter) ausgefüllt und in ausgefülltem Zustand auch abgespeichert und per E-Mail versandt werden.

Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis

Hierzu müssen Sie beachten, dass nahezu jede Waffenbehörde eigene Antragsvordrucke für waffenrechtliche Erlaubnisse verwendet.

Die nachfolgend genannten Behörden aus dem Bereich der Bezirksgruppe Mittelfranken stellen neben den Informationen für Waffenbesitzer und die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch Vordrucke zum herunterladen bereit:

Bei den nachfolgenden Behörden können Sie entsprechende Informationen einsehen. Für das weitere Vorgehen nehmen Sie am besten Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern auf, um sich über das Antragsverfahren beraten zu lassen:

Beachten Sie dabei bitte auch, dass sich die Zuständigkeit immer nach dem Wohnort des Antragstellers (nicht der RAG Schießsport) richtet. Die Ordnungsämter der Kreisfreien Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach sind nur dann zuständig, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz auch in der jeweiligen Stadt hat.
(z.B. Antragsteller wohnt in Zirndorf = Landkreis Fürth => zuständig ist das Landratsamt Fürth und nicht die Stadt Fürth)

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

Waffengesetz

WaffG

vom 11.10.2002
(BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957)

zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 30.06.2017
(BGBl. I S. 2133)

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

AWaffV vom 27.10.2003
(BGBl. I S. 2123),

zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 30.06.2017
(BGBl. I S. 2133)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

WaffVwV vom 05.03.2012
(BAnz. Nr. 47a vom 22.03.2012)

Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
Beschussgesetz

BeschG

vom 11.10.2002
(BGBl. I S. 3970, 4003)

zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30.06.2017
(BGBl. I S. 2133)

Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
Nationales-Waffenregister-Gesetz

NWRG

vom 25.06.2012
(BGBl. I S. 1366)

zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 30.06.2017
(BGBl. I S. 2133)

Ausführungsgesetz zu Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

KrWaffG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.11.1990
(BGBl. I S. 2506)

zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 13.04.2017
(BGBl. I S. 872)

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
Sprengstoffgesetz

SprengG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.09.2002
(BGBl. I S. 3518)

zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2017
(BGBl. I S. 1586)

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

1.SprengV in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1991
(BGBl. I S. 169)

zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 11.06.2017
(BGBl. I S. 1617)

Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz

2.SprengV

in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.09.2002
(BGBl. I S. 3543)

zuletzt geändert durch Art. 111 des Gesetzes vom 29.03.2017
(BGBl. I S. 626)

Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz

3.SprengV

vom 23.06.1978
(BGBl. I S. 783)

zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 25.07.2013
(BGBl. I S. 2749)

Taschenkarten Schießsport